Flugdurchführung/Landegebühren
Flughafen- / Landegebühren

Beim Thema Landegebühren ist es so, dass diese in Italien allgemein höher sind als in Deutschland. Zwar gibt es viele ganz kleine Plätze, die gar keine Gebühren erheben, aber sobald man eine Kategorie höher geht, wird es eher teurer als in Deutschland. Vor allem aber sind die Flughäfen mit Linienverkehr in Italien leider seit ein paar Jahren ganz überwiegend sehr sehr teuer geworden. Kleine GA ist dort ziemlich unerwünscht, Parkplätze gibt es nur ganz wenige und vor allem die Handing-Agents kassieren bei der Angebotsknapppheit kräftig ab.

Also: Kleinere Flugplätze kosten pro Landung ca. 0-25 Euro, an mittleren Plätzen (ohne Airline-Verkehr wird man ganz grob 30-100 Euro los; bei den Airline-Airports gibt es nur wenige, wo man unter 100 Euro bleibt; oft sind es auch 200, 300 oder gar 500 Euro. Insgesamt aber muss man sagen, dass diese Gebühren international und speziell im Mittelmeerraum eher Standard sind: es ist vielmehr so, dass wir aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eher günstige Gebühren gewohnt sind, auch an den etwas größeren Flughäfen.

Diese (und die folgenden sowie in den verschiedenen Kapitelrn genannten) Richtwerte beziehen sich (wie auch die Angaben in allen anderen Abschnitten) stets auf einen Intra-Schengen- bzw. EU-Flug mit einem Zweitonner, inkl. Landung, 24h Parken und einem Passagier (soweit vorgeschrieben inklusive Handlinggebühren). Natürlich sind das in der Regel nur Richtwerte.

Zu beachten ist:

- Die meisten Aviosuperfici sowie einige der kleineren Aeroporti verlangen keinerlei Landegebühren! Gegebenenfalls ist dann je nach Situation und Stimmung eine kleine Spende eine gute Geste. Oder man geht in das zum Platz gehörende Restaurant essen und leistet so seinen Beitrag! Gehen Sie aber bitte nicht fest davon aus, dass nur weil es ein Aviosuperficie ist, alles kostenlos ist!

- Leider ist das Bezahlen der Gebühren an den meisten größeren Plätzen in Italien ein gewisser bürokratischer Krampf, vor allem die Erfassung aller Daten. Meist werden zur Rechnungsstellung zunächst genaue Angaben zum Halter benötigt. Außerdem wird an vielen Plätzen häufig nach der "Partita IVA", also der Umsatzsteuernummer gefragt. Entgegnet man, dass man "private" sei, wird alternativ gern nach dem "Codice Fiscale" (also der italienischen, persönlichen Steuernummer) gefragt. Erklärt man dann, dass man als Ausländer so etwas nicht habe, wissen die Bediensteten machmal auch nicht weiter, denn ihr EDV-System will diese Daten haben... (manchmal hilft auch die persönliche deutsche Steuernummer weiter, um das System zufrieden zu stellen). Aber insgesamt gilt:: immer etwas Zeit für das Bezahlen einplanen und nicht so schnell die Geduld verlieren. Obendrein muss man an einigen Plätzen ein Formular mit Lizenzdaten (u.a. Lizenznummer, Ablaufdaten, etc.) ausfüllen. Hier kann man - um nicht weiter Zeit zu verlieren - getrost irgend etwas eintragen; die italienischen Behörden können ausländische Lizenzdaten ohnehin nicht abgleichen.

- Bei Non-EU-Flügen sind die Landegebühren in Italien meist etwas höher als bei EU-Flügen.

- Die Parkgebühren auf den meisten italienischen Flughäfen (auch den meisten großen) sind sehr moderat (meist 8 cent pro Stunde und Tonne). Daher können Sie ihren Aufenthalt ohne Sorge auch spontan ein bisschen verlängern (Ausnahmen: Elba LIRJ, Venedig-Tessera LIPZ, Florenz LIRQ, Albenga LIMG, Trieste LIPQ). Das ist auch der Grund, warum man häufig sehr unterschiedliche Bewertungen der Piloten von einem und demselben Platz liest... während ein kurzer Fuelstop oft sehr teuer ist (z.B. 50 Euro), wird der selbe Stop mit anschließend 7 Tagen Parken (dann insgesamt als Beispiel mal 70 Euro) oft als absolut günstig bewertet...

- Wundern Sie sich beim Blick auf die Landegebührenrechnung nicht zu sehr über die Vielzahl verschiedener kleinerer (und machmal auch weniger kleiner) Gebühren. An kleinen Aeroporti (nicht bei den Aviosuperfici) ist insbesondere eine Gebühr für die Bereitschaft der Feuerwehr („servizio antincendio") nun mal normal und muss bezahlt werden. Außerdem erheben alle großen (und leider auch viele der etwas kleineren) Flughäfen spürbare Passagiergebühren, welche sogar meist deutlich mehr ins Gewicht fallen als die Landegebühren selbst (zwischen 10 und 25 Euro pro Passagier). Andere Gebühren können Sie aber vermeiden: So erhebt z.B. Elba Gebühren für Flugplanaufgabe und Wetterbriefing. Erledigen Sie dies bereits anderweitig im Vorwege, reduziert sich die Gesamtrechnung.

- Thema Handling: Viele der mittelgroßen und großen Plätze erheben auch für Kleinflugzeuge automatisch eine Handling-Gebühr, auch wenn diese Handlingleistung in vielen Fällen kaum wahrzunehmen ist. Hier kann man nicht viel tun, denn es gibt in Italien praktisch keine Plätze an denen Handling optional ist. Zwar hat die AOPA Italien vor einigen Jahren festgehalten, dass man rechtlich im Fall des Nichtbezahlens eines nicht geleisteten oder nicht erbetenen Handlings nicht am Start gehindert werden kann (dies gilt nur für Handlinggebühren, nicht für Landegebühren!), aber in der Praxis hilft das auch nicht viel weiter. An einigen der ganz großen Plätze kann man immerhin zwischen verschiedenen Handling-Agents wählen, wobei es dann hier und da schon mal gewisse Preisunterschiede gibt. Aber um die Handling-Gebühr an sich kommt man nicht herum. Da sollte man auch gar nicht versuchen, Diekussionen zu beginnen, weil man dann nur Zeit (und die eigene gute Laune) verliert. Abhaken - geht in Italien nicht anders.

- Einige größere Flughäfen (insbesondere im Norden) erheben leider in den Wintermonaten eine Gebühr für den Winterdienst - egal wie das Wetter tatsächlich ist. Bestätigt ist dies für Bologna, Brescia und Venezia-Tessèra. Auch hier kann man sich ärgern - aber ändern wird sich an der Sache leider nichts. Andere Plätze erheben eine "private flight fee", oder einen "centralized infrastructure fee". Italien ist nun mal eben völlig pleite und man lässt sich immer neue Gebühren einfallen, mit denen man geschröpft wird. Der Kreativität ist da wirklich keinerlei Grenze gesetzt. Die Härte allerdings ist die auf manchen Rechnungen automatisch erscheinende "garbage fee", also eine Gebühr für das Entsorgen von Abfall; diese sollte man unbedingt reklamieren, auch wenn vom Personal auf eine gesetzliche Vorgabe verwiesen wird - was nicht geleistet und in Anspruch genommen wird, wird auch nicht bezahlt!

- Was die verbreiteten Handling-Agents an den großen Flughäfen angeht, so ist tendenziell Sky Services immer noch halbwegs bezahlbar und fair. Delta Aerotaxi ist mittlerweile hier und da teuer geworden. Es gibt aber Ausnahmen; pauschale Aussagen sind daher recht schwer. Es gilt wie immer: beim Anfragen des Kostenvoranschlage möglichst genaue Angaben machen und gut vergleichen. Bestehen Sie immer darauf, dass Ihnen umfassende Kostenvoranschläge gemacht werden, also inklusive aller Gebühren!

- Einige große Plätze wollen dazu noch stolze Gebühren für einen Push-back aus der Parkpositionen haben, auch bei kleinen Einmots. Dazu gehören z.B. Venezia-Tessera LIPZ. Teilweise lässt sich hier manchmal mit dem Handling-Agent verhandeln und diesen davon zu überzeugen, dass das nicht notwendig, nicht sinnvoll und auch nicht vorgeschrieben ist. In jedem Fall sollte man schon beim PPR-Antrag unbedingt um Zuweisung einer "self-maneuvering parking position" bitten.

- Thema Co-Pilot: Immer wieder kommt es leider vor, dass wenn z.B. an Bord einer C172 zwei Personen sind, automatisch eine Passagiergebühr berechnet wird, auch wenn beide nachweislich Piloten sind und beide damit durchaus Crewmitglieder sein können. Die Aussage, eine C172 könne (nach VFR) nur von maximal einem Piloten geflogen werden, ist natürlich im Prinzip absoluter Unsinn. Leider aber ist das weitgehend der Standpunkt der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC, so dass man hier meist auf Granit beißt. Immerhin werden manchmal zwei Crewmitglieder akzeptiert, wenn man IFR an- oder abfliegt. Wenn einer der zwei Piloten Fluglehrer ist, kann man ggf. auch einen Schulflug deklarieren. Manchmal hilft es auch, schon in die PPR-Mail die Info "Crew: 2, Pax: 0" oder ähnlich zu scheiben. Dies wird dann nämlich häufig ohne weitere Fragen so auf die Rechnung übernommen.

- WICHTIG aber: Landet man nur zu technischen Zwecken („scalo tecnico“), z. B. nur um zu tanken oder Zoll zu machen, ohne dabei den Flughafen zu verlassen, dürfen für diese Landung keine Passagier-Gebühren erhoben werden. Das steht sogar explizit so der italienischen AIP (GEN 4.1-5). Der entsprechende Abschnitt zum Ausdrucken liegt bei den "Downloads" bereit. Brindisi und Reggio Calabria z.B. halten sich korrekt an die Regelung, Brescia-Montichiari, Verona-Villafranca und Catania hingegen versuchen auch bei tech-stops, gnadenlos die unberechtigten Pax-Gebühren abzuzocken. Hier nicht locker lassen! Es steht wie gesagt sogar in der AIP!

- Auch wenn die Gesamtgebühren an einigen Plätzen im Vergleich zu z.B. Deutschland hoch erscheinen; vergessen Sie nicht, die etwaigen Treibstoffkosten in die Gesamtkalkulation einzubeziehen. Insbesondere an einigen größeren Flughafen mit Gebühren um die 100 Euro oder etwas mehr für eine Einmot gibt es teilweise relativ günstiges Avgas. Häufig macht es vor diesem Hintergrund also durchaus Sinn, auf dem großen Platz zu landen, anstatt irgendwo weit entfernt einen GA-Platz anzufliegen, wo es zwar vielleicht keine oder nur geringe Gebühren gibt, dafür aber das Avgas deutlich teurer ist. Das Vergleichen der Treibstoffpreise in Italien lohnt sich also. Mehr Tipps dazu im Abschnitt "Tanken in Italien"".

- Lassen Sie bitte bloß ihr Lärmzeugnis stecken! Der Begriff "Lärmschutzverordnung" ist in Italien zum Glück völlig unbekannt!

- Da sich an vielen Plätzen die Landegebühren nach dem MTOW (in ganzen Tonnen) richten, sind die Gebühren für Flugzeuge mit zwischen einer und zwei Tonnen gelegentlich recht hoch, während sie für Eintonner oft nur etwas mehr als die Hälfte betragen. Es ist daher nicht gänzlich unüblich, bei Flugzeugen mit knapp über einer Tonne MTOW (z.B. die meisten fixed-gear PA28 und C172) bei der Frage nach dem MTOW etwas zu flunkern und dann z.B. 976kg oder 998kg anzugeben. Dies soll jeder nach seinem Gusto handhaben.

- An einigen Plätzen, wo die Zollabfertigung PPR ist und der Zoll somit extra zum Platz kommt, muss man dies teuer bezahlen. Es empfehlen sich daher bei Bedarf in aller Regel "richtige" Zollflughäfen. Ausnahme: In Venezia Lido (LIPV), Padova (LIPU) und Aosta (LIMW) sind die Zollgebühren recht moderat.

- Es gibt keine IFR-Streckengebühren für Flieger unter 2 Tonnen MTOW. Auch von der italienischen Flugsicherungsbehörde ENAV werden keine gesonderten "Anfluggebühren" erhoben.

- Noch ein letzter unkt zum Thema Landegebühren: Im Gegensatz zu z.B. Deutschland fallen in Italien bei einem "touch 'n go" (oder land and taxi back) zu *Trainingszwecken* keinerlei Landegebühren an (steht in GEN 4.1 der AIP). Handlinggebühren etc. natürlich noch viel weniger. Dadurch kann man völlig kostenfrei auf allen Plätzen (auch den ganz großen Flughäfen) mal eben einen touch 'n go hinlegen. Wer also schon immer mal eine Landung in Mailand Linate oder Neapel Capodichino im Flugbuch haben wollte, kann das ohne Kosten im Rahmen eines Überlandflugs, bei dem man ohnehin an diesen Plätzen vorbeikommt tun.


© Philipp Tiemann
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