PPR ist zum Glück im Prinzip kein ganz so großes Thema in Frankreich. Es gibt keine solche PPR-Manie wie in UK, in Belgien oder in Teilen Südeuropas. Stattdessen wird es eher sparsam eingesetzt, was sehr zu begrüßen ist. Aber auch hier: es nimmt leider stark zu, insbesondere im Sommer an den Küstenflugplätzen des Mittelmeers und des Atlantiks, meist wegen des Themas Parken – siehe dazu etwas weiter unten.
Der bisher häufigste Fall, wo man in Frankreich wirklich „PPR“ benötigt, ist wenn man auf einen Platz fliegen möchte, der in die Kategorie „usage restreint“ fällt. Hierbei reicht allerdings meist kein kurzer Anruf oder keine kurze Mail, sondern man muss einen kleinen administrativen Akt bei der Genehmigungsbehörde des Flugplatzes vollziehen. Mehr dazu im Abschnitt „Flugplätze“.
„Normale Verkehrslandeplätze“, also solche, die „ouvert à la CAP“ sind, welche dennoch stets (selbst nur für kurze Stops) PPR erfordern gibt es praktisch nicht. Es sind zum Glück sehr viele Plätze in Frankreich „ouvert á la CAP“, zum Teil auch kleine Vereinsflugplätze, wo meist niemand da ist (denn es gibt ja keine Betriebsleiterpflicht). Auch dort kann/darf man grundsätzlich ohne jegliches PPR landen.
Das betrifft allerdings nur das Landen und Starten. Machmal braucht man bei solchen als „ouvert à la CAP“ gekennzeichnten Plätzen dennoch PPR, und zwar, wenn man mehrere Stunden oder über Nacht Parken möchte. Diesbezüglich hat in den letzten Jahren leider die Anzahl jener Plätze, die PPR fordern, spürbar zugenommen. Leider sind diese Hinweise oft irgendwo tief in dem entsprechenden AIP-Eintrag des Platzes versteckt, also nicht immer gut zu finden. Oder es gibt (nur) ein NOTAM. Das gilt meist, wenn in der Sommersaison eine ganze Reihe Plätzen (die sonst generell kein PPR haben) solch einen Weg wegen hohen Andrangs und wenig Platz wählen. Dabei handelt es sich meist um die touristisch besonders beliebte Ziele in Südfrankreich, entlang der Atlantikküste, oder auf Korsika. Daher: bei der Flugplanung gut auf etwaige PPR-Anforderungen achten! Heißt: in der VAC bzw. der AIP den jeweiligen AD-Eintrag des Airports von vorne bis hinten durchforsten und außerdem alle Airport-NOTAMs aufmerksam lesen!
In vielen Fällen steht dann dort ein ziemlich übertriebenes „24h PPR“ (oder gar noch mehr). Keine Angst: diese 24 Stunden werden in der Regel nicht ganz so eng gesehen. Es geht einfach darum, dass man sich während der Bürozeiten melden soll und nicht erwarten kann, mitten in der Nacht eine email abzufeuern und am frühen Morgen schon eine Antwort zu haben.
Telefonisches PPR gibt es in Frankreich kaum; wenn, dann muss man es meist auch schriftlich machen. Da sich die für ein PPR erforderlichen Informationen immer sehr ähneln, habe ich im Abschnitt „Downloads“ ein Formular bereitgestellt, welches nur noch mit den entsprechenden Daten ergänzt und dann gescannt / fotografiert und per e-mail versandt) werden muss.
Außerdem sind auf zahlreichen Plätzen Flüge mit ULs PPR.
Und nochmal, damit keine Mißverständnisse entstehen: Nur weil man PPR eingeholt hat, heißt das bei vielen kleinen Plätzen noch lange nicht, dass der Platz dann zu der angegeben Uhrzeit irgendwie besetzt sein wird, oder gar, dass jemand am Funk antworten wird. Also, wenn im Funk keiner antwortet: Blindmeldungen abgeben, Windsack kontrollieren, Platzrunde und landen.
Und zur Klarstellung: Das Aufgeben eines Flugplans konstituiert grundsätzlich noch keinen PPR-Antrag für den Zielflugplatz, denn die OPS-Büros der Flugplätze haben in der Regel keinen direkten Zugang zum AFTN. Ein PPR-Antrag muss daher stets separat erfolgen.
Thema „myhandling“
Seit einigen Jahren verbreitet sich unter Flugplatzbetreibern stark die Nutzung dieser Plattform. URL: https://cy.myhandlingsoftware.com
Diese wird zwar zum einen auch zur Anforderung von Handingleistungen genutzt, ALLERDINGS AUCH sehr viel um einfach nur die PPR-Kommunikation darüber abzuwickeln. Also: man muss nicht unbedingt eine Riesenangst vor hohen Kosten haben, nur weil der Platz auf myhandling verweist. Viele Plätze bieten zwar analog auch noch die Kommunikation per klassischer email an (z.B. Calvi), aber einige wünschen mittlerweile für PPR nur noch den Weg via myhandling (z.B. Ajaccio). Daher: falls ihr gewünschter Zielplatz von dieser Sorte ist: nehmen Sie sich vorab etwas Zeit, sich bei myhandling zu registrieren.
Thema „PCL“
Bei einigen Plätzen mit PCL ist es erforderlich, den Flug vorher tagsüber anzumelden, damit dieses für die Nacht „scharfgeschaltet“ wird. Aber Vorsicht: für Nachtbeleuchtung wird häufig recht viel Geld abgerechnet. Häufig sind es so um die 50 Euro pro Flugbewegung!
Thema englischsprachiger Flugleiter
Bekanntlich sind in Frankreich im Prinzip alle Plätze mit ATS außerhalb dessen Öffnungszeiten „FR-only“. Wer dem nicht nachkommen kann, also partout nicht seine Blindmeldungen auf französisch machen kann oder will, hat an vielen AFIS-Plätzen die Möglichkeit, für seine Landezeit einen englischsprachigen Flugleiter herbeizubestellen. Dies kostet in der Regel allerdings Geld; die Beträge sind teilweise sehr stattlich. Unbedingt vorher abklären! An einigen Plätzen ist das Herbeiholen eines Flugleiters außerdem nur dem gewerblichen Flugverkehr vorbehalten.
Thema Vorfeldzugang außerhalb der Betriebszeiten des ATS
Es gibt zahlreiche Plätze, dei einerseits umzäunt sind, die aber nicht permanent besetzt sind (weil z.B. am Wochenende oder in der Mittagspause oder abends keinen aktiven ATS-Dienst oder Feuerwehrdienst gibt). Die meisten Plätze handhaben das recht praktisch und haben irgendwo ein Zugangstor mit einem Code, welchen man, wenn dort landet, irgendwo auf der Airside angschlagen vorfindet, so dass man sich diesen merken oder aufschreiben/fotografieren kann und dann jederzeit wieder reinkommt. Aber es gibt auch Plätze, wo es das nicht gibt, sprich man außerhalb der Betreibszeiten des ATS nicht auf den Platz kommt (es sei denn, man hat eine Kontakt zum örtlichen Aeroclub o.ä.). In Valence (LFLU) ist es z.B. so, dass es zwar ein Tor mit einem Türöffner gibt, aber keinen allgemeingültigen Code. Hier muss man sich, wenn man beabsichtigt, außerhalb der Öffnungszeiten des ATS abzufliegen, von der Flughafenleitung einen nur für sich geltenden Code geben lassen. Auch dies ist also ein Beispiel, wo de facto „PPR“ notwendig ist.
Thema Zoll / Einreise
Außerdem häufig hat man in Frankreich mit dem PPR bzw. eher PNR zu tun, wenn man Zoll (EU) oder Einreise (Schengen) machen möchte, denn viele der grundsätzlich dafür zugelassenen Plätze erfordern hierfür mittlerweile ein paar (teilweise sogar 24!) Stunden schritlichen Vorlauf, meist direkt an die entsprechende Zollstelle. Dabei muss reicht meist eine fomlose Anmeldung nicht aus, sondern muss ein Formular mit Ausweisdaten der Flugzeuginsassen ausfüllen. Leider braucht man diese Voranmeldung an einigen Plätzen mitlerweile auch dann, wenn man internationale Flüge innerhalb des Schengenraums durchführt. Mehr dazu im Abschnitt „Zoll/Einreise“.
Thema Parken auf Asphalt
Viele (mittlere und etwas größere) französische Plätze sind was das Parken angeht so strukturiert, dass fremde, kleine GA-Flugzeuge allgemein auf Grasflächen parken müssen. Darüber hinaus gibt es zwar auch Asphaltparkflächen, diese sind aber oft recht knapp und werden außerdem eher für größeres Gerät freigehalten. Beispiele sind Cannes LFMD, Béziers LFMU und La Rochelle LFBH. Wer dort mit seiner SEP trotzdem unbedingt auf Asphalt parken möchte, muss das am besten *vorher* anmelden. Aber Vorsicht: In einigen Fällen muss dann damit rechnen, extra Handling-Gebühren bezahlen zu müssen (gilt z. B. in Cannes LFMD und in La Rochelle LFBH).


