Flugziele/Aviosuperfici
Aviosuperfici

Wenn man einen Blick z.B. auf die klassichen italienschen ICAO-Karten oder andere, auf der AIP basierende Flugplatzübersichtskarten wirft, kann man den Eindruck gewinnen, die Flugplatzdichte in Italien ließe eher zu wünschen übrig. Tatsächlich ist sie aber, zumindest im Norden, in der Mitte und auch in Teilen des Südens, hervorragend. Schließlich sind in den offiziellen Luftfahrtkarten (und in der AIP) bei weitem nicht alle Landeplätze verzeichnet...

Zunächst noch mal zur Erinnerung: ein "Aeroporto" ist, obwohl es 1:1 übersetzt ein "Flughafen" ist, jeder von der Luftfahrtbehörde zugelassene und in der italienischen AIP geführte Flugplatz. Es gibt also auch ganz kleine Aeroporti, z.B. mit nur einer Graspiste und wenig mehr.

Schon seit vielen Jahren aber gibt es neben diesen offiziellen, gemäß ICAO-Standards zugelassenen und von der Luftfahrtbehörde ENAC überwachten „Aeroporti“ (an welche relativ hohe operationelle und bürokratische Anforderungen gestellt werden) in Hinblick auf die private „Leichtfliegerei“ zwei weitere Kategorien von Landeplätzen; zum einen die so genannten "Aviosuperfici" und zum zweiten die so genannten "Campi di volo" (beides bedeutet übersetzt ungefähr soviel wie „Flugfeld“). Diese bringen - ganz untypisch für Italien – vergleichsweise wenig Bürokratie und laufende Kosten mit sich (z.B. in der Regel keine Feuerwehrbereitschaft), was sie bei den Betreibern und Benutzern aus der "kleinen GA" sehr populär gemacht hat, mit der Folge, dass sich diese beiden Landeplatztypen in den letzten Jahrzehnten sehr stark verbreitet haben. An diesen Plätzen findet man meist noch enthusiastische Sportpiloten und Schrauber und puren Spaß am Fliegen, aber genauso machmal durchaus auch kleinere Geschäftsreiseflugzeuge. Auch der einzige Flugplatz in der Republik San Marino ist ein Aviosuperficie!

Der wesentliche Unterschied zwischen Aviosuperfici und Campi di volo: Erstere sind auch für klassische Motorflugzeuge („Aeromobili certificati“) zugelassen, wärend Campi di volo nur von ULs („Ultraleggeri“ bzw. spezifisch; "Apparecchi VDS") genutzt werden dürfen. Aus diesem Grunde werden im Folgenden vor allem die „Aviosuperfici“ behandelt. Mehr zu den "Campi di volo" erfahren Sie im Abschnitt „UL-Fliegen in Italien“.

Zunächst ein wenig Background: Anlauf genommen hat die Entwicklung der Aviosuperfici in Italien schon 1968, also ein damaliger Parlamentarier und Pilot names Corrado Gex sich engagierte und ein Gesetz durchbrachte, welches heute noch als "Gex-Gesetz" unter italienischen Piloten bekannt ist. Es besagte schlicht, dass Luftfahrzeuge, wenn sie technisch bedingt für den Betrieb nicht unbedingt einen richtigen "Aeroporto" erfordern, genauso von geeigneten Flugfeldern, genannt "Aviosuperficie", operieren dürfen. Natürlich kamen spätere weitere Gesetze hinzu welche das Ganze konkretisiert haben; z.B. ist schon lange erforderlich, dass man für die Betrieb eines Aviosuperficie gewisse Unterlagen bei der ENAC einreichen und natürlich ein paar Anforderungen erfüllen muss.

Die meisten Aviosuperfici haben Graspisten, allerdings zumindest immer weiße Pistenreiter und einen Windsack, denn das ist Vorraussetzung für den Betrieb eines Aviosuperficie. Einige Aviosuperfici haben allerdings eher kurze Pisten, (teilweise nur 400-600 Meter) und sind daher mit vielen klassischen Motorflugzeugen nur bedingt sicher nutzbar. Diese haben dann auch meist kaum eine Infrastruktur, oft nicht mal eine Halle, ein Büro oder ein Telefon. Viele andere aber sind wiederum gut ausgebaut, d.h. mit zum Teil sehr gepflegten Pisten (auch deutlich länger als 600 Meter, teilweise auch asphaltiert), Hangars, Tankstellen, Flugschulen, Restaurants, Werkstätten, Unterkünften, usw. Bei solchen ist der Unterschied zu einem kleinen „Aeroporto“ kaum mehr erkennbar (mal abgesehen von der Unkompliziertheit des Fliegens und der angenehmen Tatsache, dass die allermeisten Aviosuperfici keinerlei Landegebühren verlangen). Und außerdem noch: die Aviosuperfici sind nicht in der AIP Italia enthalten und es werden für diese auch keine NOTAMs herausgeben; dazu unten noch mehr.

Die meisten Aviosuperfici sind oft gar nicht mit Personal besetzt, d.h. es ist unter Umständen (auch nachdem man sich vorab zur Landung angemeldet hat) niemand vor Ort. Es ist für den (privaten) Flugbetrieb keinerlei Brandschutzpersonal von Nöten. Selbst wenn igendjemand vor Ort ist, bedient oftmals niemand den Funk, sprich es werden von den Piloten lediglich Blindsendungen abgesetzt (siehe als Anleitung hierfür auch den Abschnitt "Flugfunk auf Italienisch" unter der Rubrik "Flugdurchführung"). Die Frequenz lautet - falls nicht anders veröffentlicht - 130,0 MHz.

Aber nochmal ganz deutlich: Die Benutzung des Funkgeräts (oder gar nur ein solches zu haben) ist bei Aviosuperfici und Campi di volo nicht vorgeschrieben. Bei An- und Abflug ist daher stets mit nicht funkenden Luftfahrzeugen, vor allem einfachen ULs, zu rechnen! Augen auf!!!

Die Aviosuperfici haben zum überwiegenden Teil keinen ICAO-Code, wobei speziell in letzter Zeit immer mehr davon nun doch einen erhalten. Bei jenen ohne Code muss man in Flugplänen stets "ZZZZ" angeben und dann in Feld 18 "RMK/DEP: [Flugplatzname]" bzw. "RMK/DEST: [Flugplatzname]" eintragen.

Dadurch dass recht viele Aviosuperfici jetzt auch ICAO-Codes haben, lässt sich beim Blick in Foreflight oder Skydemon gar nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um einen "Aeroporto" oder um ein "Aviosuperficie" handelt. Klarheit verschafft meist nur ein Blick in die AIP, denn dort sind ausschließlich die Aeroporti enthalten. Auch der Avioportolano (siehe das entsprechende Kapitel dazu auf dieser Website) weist stets genau aus, ob es sich um einen Aeroporto, ein Aviosuperficie oder einen Campo di Volo handelt. Für die offizielle Online-Datenbank der bestehenden Aviosuperfici siehe aber im nächsten Abschnitt.

Das neue Aviosuperfici-Reglement (seit Anfang 2024) und die Folgen

Bis Ende 2023 waren die Anforderungen zur Einrichtung und den Betrieb der Aviosuperfici durch ein recht pragmatisches Gesetz (Decreto 1 Febbraio 2006) geregelt. Pragmatisch war vor allem aber die Handhabung in der Praxis. Das Einrichten und das Betreiben eines solchen Flugfelds war auch für Personen und keine Vereinigungen ohne allzu große Mittel und luftfahrtspezifische Kenntnisse möglich, so dass zum Teil auch sehr kleine UL-Vereine, Agriturismos und Einzelpersonen mit entsprechendem Grundstück solch ein Aviosuperficie betreiben konnten.

Das hat sich in gewissem Maße Ende 2023 leider geändert. Zu diesem Zeitpunkt ist ein neues Reglement ("Regolamento sulla liberizzazione dell'uso delle aree di atterraggio del 05.05.2023") in Kraft getreten, bzw. in Teilen erst zum 8.3.2024. Durch dieses sind die Anforderungen und Verantwortlichkeiten auf Seiten des Betreibers ("Gestore") erheblich angewachsen und es ist viel Bürokratie (mit hohen Kosten), vor allem aber auch viel Verunsicherung hinzugekommen. Dies alles unter dem Scheinargument der Flugsicherheit (siehe den skandalösen Fall Castiadas, im Kapitel "Sardinien"). Letztlich geht es dabei um Haftung und das Verschieben von Verantwortlichkeiten, insbesondere weg von der Behörde ENAC, hin zum Piloten und vor allem auch dem Betreiber ("Gestore").

Ohne hier auf alle Details einzugehen: ein Gestore muss heutzutage eine Prüfung in Luftrecht (Flugplatzeigenschaften) abgelegt haben und diese auch alle drei Jahre erneuern. Außerdem muss er nun eine sehr viel detailliertere und strukturiertere Dokumentation zu seinem Fluggelände und dem Geländeumfeld bei der Behörde einreichen (und dazu auch einen Architekten engagieren!).

Konsequenz: aller Voraussicht nach wird wohl ein Teil der der italienischen Aviosuperfici schließen oder zumindest zu einem "campi di volo" downgraden und somit legal keine zertifizierten Luftfahrzeuge mehr empfangen können. Schließlich operieren auch auf den meisten bisherigen Aviosuperfici ganz überweigend nur ULs, welche diese Zulassung als Aviosuperficie gar nicht unbedingt benötigen. Verlierer sind also die Piloten zertifizierter, klassischer Motorflugzeuge, denen möglicherweise eine ganze Menge möglicher Landeplätze genommen wird. Denn: wenn ein Betreiber nicht sämtliche neuen Anforderungen bis zum 8.3.2024 erfüllt und die entsprechenden Unterlagen eingereicht hat, ist der Status als Aviosuperficie automatisch verfallen! Hingegen: wenn ein Betreiber sämtliche neuen Anforderungen bis zum 8.3.2024 erfüllt und entsprechende Unterlagen eingereicht hat, bestet das Aviosuperficie fort.

Daher: wenn Sie ab 2024 mit einem zertifizierten Motorflugzeug auf einem vermeintlichten Aviosuperficie landen möchten, und ganz auf der legal sicheren Seite sein wollen, fragen Sie beim PPR-Anruf oder der PPR-Mail den Betreiber zumindest ausdrücklich, ob der Platz wirklich aktuell immer noch als Aviosuperficie betrieben wird! Außerdem: werfen Sie einen Blick auf die

Offizielle Aviosuperfici-Datenbank der Luftfahrtbehörde ENAC

Wenn Sie den ins Auge gefassten Platz dort nicht finden, seien Sie zumindest skeptisch allerdngs: diese ENAC-Listen im Internet waren schon in der Vergangenheit etwas unvollständig und entsprachen nicht ganz dem tatsächlichen Stand der Dinge.... Italien eben...) 

In jedem Fall - das lässt sich jetzt schon sagen - sind die meisten Betreiber der fortbestehenden Avisosuperfici nunmehr schlicht etwas vorsichtiger und vielleicht auch unentspannter geworden, was den Flugbetrieb auf "ihren" Aviosuperfici angeht. Die meisten wollen nur vor jeder Flugbewegung zumindest alle relevanten Flugdaten schriftlich übermittelt bekommen und sich bestätigen lassen, dass der Pilot sich ausreichend gebrieft hat. Enige Plätze haben dafür jetzt extra ein Formular oder Web-Formular. Reine pdf-Formulare sind leider, wenn man schon auf Reise ist, immer unbequem. Tja, das war früher meist entspannter und wenn mal jemand einfach kam und wieder wegflog, ohne Daten hinterlassen zu haben, dann war das auch egal. Das Zeiten sind wohl leider weitgehend vorbei.

Was es noch zu den Aviosuperfici zu wissen gilt:

Folgende Pflichten betreffen beim Betrieb auf Aviosuperfici den Piloten:

1. Er muss sich vom Betreiber alle Informationen beschaffen, die für einen sicheren Flugbetrieb notwendig sind. Außerdem hat er dann die Pflicht, zu prüfen, ob die Eigenschaften des Platzes mit denen des eingesetzten Luftfahrzeugs kompatibel sind. Eigentlich auch logisch.

2. Er muss sich vom Betreiber die Zustimmung zur Landung einholen. (Wohlgemerkt besagt das Gesetz nicht ausdrücklich, dass man dies für jeden einzelnen Flug notwendig ist; es ist also wohl auch so etwas wie eine generelle Erlaubnis denkbar).

3. Es darf nur bei Tag und bei VFR-Bedingungen gefogen werden. Außerdem dürfen nur Intra-EU-Flüge dort stattfinden.

4. Er muss dem Betreiber die Daten jeden einzelnen Flugs von diesem oder zu diesem Platz mitteilen. Diese sind: Name Pilot, Luftfahrzeugtyp, Registrierung, Anzahl der Personen an Bord, Abflugzeit und Zielort bzw. Abflugort und Landezeit, Art des Fluges). Auch hier steht nicht im Reglement, dass dies vor dem Flug notwendig ist (hinsichtlich der genauen Start- bzw. Landezeit wäre das ja auch schwierig), sondern es reicht, wenn man dies nach dem Flug tut. Dies hat damit zu tun, dass der Betreiber diese Daten zu digitalisieren und für 5 Jahre zu konservieren hat.

Das war es aber auch.

Allerdings: das, was man so an Aviosuperfici vorfindet, ist teilweise fliegerisch etwas anspruchsvoll. Nicht nur wegen der meist relativ kurzen und meist aus Gras bestehenden Pisten, sondern eben teilweise auch wegen der Hindernissituation, etc. Es sollte allerdings selbstverständlich sein, dass man als seriöser Pilot Profi genug sein sollte, sein Flugzeug perfekt zu beherrschen, fit in Präzisionslandungen auf kürzeren Grasbahnen zu sein, und überhaupt alle relevanten Faktoren wie Weight & Balance, Wind, Temperatur und Geländebeschaffenheit konservativ zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist es (trotz eventueller Sprachbarrieren) unerläßlich, sich vor dem Flug bei dem Betreiber des Platzes über Pistenzustand, effektive Pistenlänge sowie andere Aktualitäten zu informieren. Um es klar zu sagen: Das Starten und Landen auf Aviosuperfici findet komplett und ausschließlich auf Verantwortung des Piloten statt! Wenn Sie bei einer Landung einen Überschlag machen, weil, wie sich herausstellt, die Piste in miesem Zustand war, haben Sie danach keinerlei Chance, gegen den Betreiber vorzugehen. Daher ist zumindest auch immer ein tiefer Überflug der Piste ratsam.

Es gibt übrigens auch bei den Aviosuperfici verschiedene Arten. Standard-Aviosuperfici sind solche "non-in-pendenza", also ohne nennenswerte Bahnneigung. Aviosuperfici "in pendenza" erfordern besondere weitere Qualifikationen. Ebenso Aviosuperfici mit Schee- oder Eisbahn.

Folgenden Nachteil haben die "Aviosuperfici" für den nicht italienisch sprechenden Besucher: An diesen kleinen, oft von Privatpersonen oder kleinen Flugvereinigungen betriebenen Plätzen kommt es naturgemäß häufig vor, dass absolut kein Mensch Englisch spricht. Dies erschwert unter Umständen sowohl die Kontaktaufnahme vorab, als auch die Verständigung vor Ort. Meistens kommt man aber mit einer Mischung aus Deutsch, Italienisch und Englisch letztlich irgendwie klar und sollte diese kleinen Sprachbarrieren keinesfalls zum Grund nehmen, vor diesen Plätzen zurückzuschrecken. E-Mails lassen sich bekanntlich mittlerweile mit verschiedenen Tools wunderbar übersetzen.

Allerdings: In den meisten Fällen ist es schwierig, solche kleinen Plätze (und deren private Betreiber) per e-mail vorab für Informationen zu kontaktieren, da diese manchmal nicht beantwortet werden. Das ist keine Bosheit, sondern liegt meist darin begründet, dass viele Platzbetreiber bzw. Flugvereinigungen zwar eine email-Adresse haben, diese aber gar nicht so regelmäßig überwachen. Desweiteren tun sich viele Leute in Italien wie gesagt mit dem Englischen schwer. Zuguterletzt liegt es ganz einfach auch ein bisschen in der Mentalität der Italiener begründet, dass letztlich doch (zumindest beginnend) sehr viel über den persönlichen Kontakt (Telefon!) läuft. Hat man diesen erstmal hergestellt und ist "auf einer Wellenlänge", öffnen sich die allermeisten Türen wie von selbst. E-mails hingegen gelten teilweise als unpersönlich und unverbindlich. Also: Trotz Sprachschwierigkeiten sollte man, vor allem wenn man ein Aviosuperficie erstmalig anfliegen möchte, stets zum Hörer greifen. Wie gesagt: Die Italiener sind fast ausnahmlos ganz außerordentlich nette, disponible Leute. Es gibt aber zum Grundsatz des Telefomierens auch Ausnahmen: In manchen Fällen kommunizieren die Eigner tatsächlich auch gerne per whatsapp, weil sie sich dann mit dem Englischen einfacher tun als im direkten Telefonat. Und, wie oben schon gesagt, bei immer mehr Aviosuperfici besteht der jeweilige Betreiber mittlerweile sogar auf eine schriftliche Anmeldung über ein Formular oder Web-Formular; dies oft, um sich in gewissem Maße zu enthaften.

Einige Aviosuperfici liegen innerhalb einer bis zum Boden reichenden CTR. Beispiele sind Ragusa (innerhalb der Catania CTR) und Al Casale (innerhalb der Aviano CTR). Dies ist aber gar kein großes Problem. In diesen Fällen muss (beim Anflug) rechtzeitig vor Einflug in die CTR zwecks Freigabe Kontakt mit der zuständigen Anflugkontrollstelle hergestellt werden, mit dem Hinweis, man wolle auf dem Aviosuperficie xy landen (die Controller kennen in der Regel alle innerhalb "ihrer" CTR liegenden Plätze). Kurz vor Erreichen des Platzes, wenn man diesen in Sicht hat, meldet man sich dann meist ab, mit dem Verweis, man werde auf die lokale Platzfrequenz wechseln. Beim Abflug sollte man - noch mal Boden - einmal probieren, ob man schon dort Kontakt zu der Anflugkontrollestelle herstellen kann. Dies gelingt - wohlgemerkt mit offenem Squelch - in vielen Fällen. Oder man kontaktiert die zustände Flugsicherung telefonisch. Man kann dann in aller Ruhe erklären, wo man ist, dass man in Kürze starten wird und in welche Richtung man aus der CTR ausfliegen möchte. Ist es nicht möglich, Kontakt herzustellen, empfiehlt es sich, unmittelbar nach dem Start zunächst kurz über dem Platz in ca. 500 Fuß zu kreisen, bis man sich mit dem Approach-Lotsen verständigt hat.

Und nochmal: in der AIP sind überhaupt keine Aviosuperfici enthalten. Aber wie kommt man dann an detaillierte Informationen zu diesen Aviosuperfici? Nun, zum einen sind zumindest die wesentlichen Daten dieser Plätze auf der Website der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC veröffentlicht; siehe dazu den Link etwas weiter oben. Allerdings: obwohl dies die offizielle Liste ist, ist sie oft auch fehlerhaft und nicht ganz aktuell. Es stehen dort oft noch Aviosuperfici drin, die bereits seit Jahren nicht mehr existieren. Und gelegentlich fehlen auch Aviosuperfici, obwohl sie welche sind. Italien eben...

In Apps wie Skydemon und Foreflight sind sie natürlich zumindest mit den wesentlichen Daten enthalten. Möchte man aber noch komplettere Informationen und z.B. Lagepläne und Anflugfotos haben, hilft vor allem der "Avioportolano" weiter (siehe dazu das separate Kapitel "Avioportolano"). Skydemon und Foreflight übernehmen letztlich lediglich die Avioportolano-Daten. Manche Aviosuperfici haben allerdings auch eine eigene Website mit allen Infos, wobei auch da nicht immer sichergestellt ist, dass die Infos absolut aktuell sind.

Es bleibt zu bedenken: bei den Aviosuperfici in Italien gibt es sehr viel mehr Dynamik als bei den Aeroporti. Das heißt: jedes Jahr eröffnen ein paar neu, es schließen aber jedes Jahr auch ein paar. Auch die Infos auf dieser Website, welches sich auf die einzelnen Aviosuperfici beziehen, können deshalb sehr schnell einmal veralten (auch wenn ich mich bemühe, alles "aktuell" zu halten). Daher: wenn Sie einen Flug zu einem Aviosuperficie planen, bitte gleich erst mal beim Betreiber ("Gestore") den aktuellen Status prüfen, bevor weitere Flug- und Reiseplanungen vollzogen werden.


© Philipp Tiemann
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